Denkmalimmobilie

Eine Denkmalimmobilie hat in der Regel einen besonders wertvollen und historischen Hintergrund, künstlerischen Mehrwert sowie eine unverkennbare Erscheinung zu bieten. Doch wie wird ein Gebäude zur Denkmalimmobilie, welche Kriterien werden bei dieser Einstufung beachtet und wer übernimmt eigentlich die Klassifizierung?

Eine Denkmalimmobilie oder ein altes Haus?

Die Klassifizierung als Denkmal wird von der Denkmalschutzbehörde vorgenommen. Jede Kommune hat eine eigene Denkmalschutzbehörde, welche die Einstufung der Immobilie unter Berücksichtigung von städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Kriterien vornimmt.

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Weiterhin verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Denkmalrecht.

Nicht jedes alte Gebäude ist automatisch auch ein Denkmal. Die Immobilie muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um als Denkmalobjekt eingestuft zu werden.

Da die Denkmalbauten eine attraktive Kapitalanlage darstellen und zunehmende Popularität unter den Anlegern genießen, muss die eindeutige Klassifizierung des Objekts als Denkmal unbedingt vor dem Kauf erfolgen. Ansonsten drohen große Verluste und immense Folgekosten.

Lage einer Denkmalimmobilie

Gerade in den neuen Bundesländern ist für die Klassifizierung von Bauten als Denkmalimmobilien auch die Lage ein entscheidendes Kriterium. Das Gebäude muss sich in einem Sanierungsgebiet befinden, das von der Denkmalschutzbehörde als solches anerkannt ist.

In zahlreichen Fällen erfüllen die Bauten insbesondere das Kriterium der Lage nicht und das Finanzamt erkennt die Geltendmachung der Sanierungskosten nicht an. Daher sollten die Käufer eines Denkmalobjektes eine unmissverständliche Bestätigung der Klassifizierung in Schriftform verlangen und der Bauträger sollte nachweisen können, dass es sich beim jeweiligen Gebäude um eine Denkmalschutzimmobilie handelt.

Warum es eine attraktive Kapitalanlage ist?

Wenn ein Gebäude von der Denkmalschutzbehörde als Denkmal anerkannt wurde, können die Käufer des Objekts von deutlichen Steuervorteilen profitieren. Innerhalb von 12 Jahren nach dem Kauf der Immobilie können die anfallenden Sanierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beim Kauf von einer Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude als Kapitalanlage sind die Sanierungskosten zu 100 Prozent absetzbar.

Eigennutzer profitieren ebenfalls von den steuerlichen Vorteilen und können beim Erwerb von einer denkmalgeschützten Eigentumsimmobilie zur Eigennutzung innerhalb von 10 Jahren 90 Prozent der Wiederherstellungskosten abschreiben. Dazu geben Experten von Interhyp.de einen sehr guten Überblick.

Üblicherweise sind die Kaufpreisanteile für eine bestehende Denkmalimmobilie gering. Die Sanierungskosten, die für die steuerliche Absetzung entscheidend sind, machen hier bis zu 80 Prozent des Kaufpreises aus.

Weiterhin sollten die Käufer alle durchzuführenden Baumaßnahmen unter enger Begleitung der Denkmalschutzbehörde abwickeln. Denn ein denkmalgeschütztes Gebäude muss seinen Charakter behalten.

So werden die Denkmalimmobilien nur saniert und modernisiert, ihr Charakter bleibt jedoch unverändert. In erster Linie müssen die Außenfassade, die Treppenhäuser und die Fenster detailgetreu erneuert werden.

Die erforderlichen Sanierungs- und Renovierungs-Maßnahmen nehmen mehrere Monate und sogar Jahre in Anspruch, je nachdem aus welcher Epoche das Bauwerk stammt und welche Sanierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen notwendig sind.

Bei der Rekonstruktion von reichhaltigem Stuck oder Deckengemälden werden viel Zeit und Geld investiert. Weiterhin ist für diese Maßnahmen kompromisslose Fachkompetenz gefragt. Sie hat ebenfalls ihren Preis.

luxuriöser Komfort in historischer Denkmalimmobilie

Nicht alle Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen von denkmalgeschützten Immobilien unterliegen der Denkmalschutzbehörde. Diese Arbeiten können nach den Wünschen des Käufers abgewickelt werden.

So verarbeiten die Bauträger in diesen Bereichen üblicherweise hochwertige, moderne Materialien, um hohen Wohnkomfort zu ermöglichen. Die Erneuerung von Heizungsanlagen, Elektrik, sanitären Vorrichtungen und Dämmung wird auf höchstem Niveau und nach den neuesten Standards durchgeführt. Dadurch ist der Wert der Immobilie für den Kapitalanleger langfristig gesichert.

So gelingt auch dem Bauträger der Spagat zwischen den strengen Vorgaben der Denkmalschutzbehörde und den hohen Komfortansprüchen von Käufern und Nutzern. Die Einhaltung der behördlichen Vorschriften für die Wiederherstellung des historischen Gebäudecharakters in Kombination mit dem Einsatz von neuester Technik und hochwertigen Materialien verwandelt eine Denkmalimmobilie in ein Bauwerk mit dem Standard eines Neubaus.

Die Wahl des richtigen Bauträgers

Neben einer guten Lage, Bausubstanz, Kaufpreis und Sanierungskosten ist bei der Anschaffung und Erneuerung einer denkmalgeschützten Immobilie die Wahl des richtigen Bauträgers von entscheidender Bedeutung für eine gewinnbringende Investition.

Die Aufbereitung einer Denkmalimmobilie erfordert jede Menge Fachkompetenz. Alle Sanierungs- und Renovierungs- Maßnahmen müssen höchsten Qualitätsstandards entsprechen, damit der Käufer langfristig vom Wert der Denkmalimmobilie profitiert.